Übersetzungsbüro Ahmadd El-Mahgary Arabisch-Deutsch


Ihre Vorteile auf einen Blick.

Ihre Vorteile bei Arabischübersetzungen durch das Übersetzungsbüro El-Mahgary. Als Übersetzungsbüro für Arabisch steht uns ein Team aus Muttersprachlern zur Verfügung, welche als Dolmetscher, Übersetzer, Berater und Lektoren harmonisch zusammenarbeiten. Wir sind sowohl mit der hocharabischen Sprache „Fus‘ha“ als auch mit den Dialekten der verschiedenen arabischen Regionen bestens vertraut. Daher bieten wir Ihnen Übersetzungen ins Arabische, welche auch höchsten fachspezifischen Ansprüchen gerecht werden.



Arabisch Übersetzer

Ich helfe ihnen gerne bei Ihren Übersetzungen

Ein Blick auf das internationale Business offenbart eine deutliche Zunahme von geschäftlichen Aktivitäten im arabischen Raum. Sie nehmen mittlerweile einen immer größeren Raum ein. Für Europäer - ganz gleich, ob Privat- oder Geschäftspersonen - bedeutet dies, mit der arabischen Sprache vertraut zu werden -unabhängig davon, ob es um Verträge, Urkunden, Handbücher, Produktbeschreibungen oder ähnliche Dokumente geht: Authentische Übersetzung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Sie sollte daher hundertprozentig nachvollziehbar sein. Dafür sorgen wir Arabisch Übersetzer.



Meine Leidenschaft

Die Leidenschaft für die arabische Sprache geht einher mit meinem Wunsch, meine Fertigkeiten auch in den humanitären Dienst zu stellen.

Bereits seit 1990 arbeite ich mit Migranten und unterstütze diese als Dolmetscher, Übersetzer sowie als Sprachlehrer auf ehrenamtlicher Basis. Im Jahr 2015 erweiterte ich diese ehrenamtliche Tätigkeit um den Asylhelferkreis Eichenau sowie die Sozialdienste der Städte Germering und Puchheim (Landkreis Fürstenfeldbruck). Auch hier möchte ich als Dolmetscher und Übersetzer etwas bewegen.

Verlassen Sie sich bei mir auf erstklassige Fachkompetenz, höchste Professionalität, absolute Diskretion und langjährige Erfahrung als Dolmetscher und Übersetzer für Arabisch.

Sie profitieren mit der Wahl meines Übersetzungsbüros für Arabisch …

… von der Zuteilung eines persönlichen Ansprechpartners, der Ihnen für den gesamten Auftrag zur Seite steht. Im Rahmen einer Übersetzungsprobe biete ich Ihnen die Möglichkeit, sich einen Eindruck von der Qualität meiner Arabisch-Übersetzungen zu verschaffen.

 

Unser Leistungsportfolio für Fachübersetzungen in die arabische Sprache

Wir haben uns auf eine Vielzahl von Fachübersetzungen ins Arabische spezialisiert und bieten Ihnen ein umfangreiches Portfolio. Vertrauen Sie uns Ihre technischen oder wirtschaftlichen Übersetzungen, Übersetzungen im medizinischen Sektor, sowie Ihre beglaubigten Übersetzungen an. Weiterhin bieten wir Ihnen auch Übersetzungen im (Web-)Marketing- an. Auch private Übersetzungen übernehmen wir gerne für Sie.


Behörden

Staatliche Einrichtungen benötigen meist beglaubigte Übersetzungen von persönlichen Dokumenten. Übersetzungen von Formularen oder Merkblättern werden für arabischsprachige Bürger gebraucht.

 

Dokumente

Dokumente beschreiben alle Formen des Schreibens. Wir machen Übersetzungen in verschiedenen Formaten.


Juristisch

Akkurate juristische Übersetzungen erfordern Fachkenntnis und dementsprechend eine korrekte Fachterminologie.

 

Medizin

Einschlägiges Fachwissen und medizinisches Verständnis unserer Lektoren sind beste Voraussetzungen für präzise medizinische Übersetzungen. Der „letzte Feinschliff“ erfolgt hierbei durch Lektoren vom Fach.


Wirtschaft & Handel

Wirtschaftliches Wissen und fiskalisches Verständnis werden für kompetente Übersetzungen im ökonomischen Bereich vorausgesetzt.

 

Journalismus

Journalistische Übersetzungen richten sich an ein breiteres Publikum von Zeitungen, Zeitschriften und anderer Medien. Wichtig ist hierbei, den jeweiligen kulturellen Hintergrund der Leserschaft zu berücksichtigen.


Technische Übersetzungen

Bei technischen Übersetzungen profitieren Sie -neben exzellenten Sprachkenntnissen- auch von meinem fachlichen Know-how als Diplomingenieur

 

Notarielle Urkunden

Beglaubigte Übersetzungen Ihrer notariellen Urkunden zur Vorlage bei Behörden im In- und Ausland

Meine Geschichte

Von 1975 bis 1981 studierte ich Architektur an der TU München und schloss als Diplom-Ingenieur der Architektur ab. Ich arbeitete für verschiedenste Architektur- und Stadtplanungsbüros auf nationaler und internationaler Ebene. Darunter Büros in Bielefeld, Osnabrück und Nürnberg, sowie in Ägypten und Saudi-Arabien.

Meine Faszination für die arabische Sprache veranlasste mich bereits ab 2007, nebenberuflich als Dolmetscher und Übersetzer für Arabisch tätig zu werden. Ich arbeitete für Übersetzungsbüros, Behörden, medizinische Einrichtungen und übernahm auch bei Sicherheits- und Justizbehörden Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen.

Zusätzlich gebe ich seit 2015 an der Volkshochschule München als Dozent für Arabisch und Ägyptisch meine sprachliche Expertise weiter. Darüber hinaus erteile ich auch Privatunterricht.

Im Jahre 2018 habe ich dann die Staatliche Prüfung zum Übersetzer abgelegt und bin seither als öffentlich bestellter und gerichtlich beeidigter Übersetzer für die arabische Sprache tätig.


 

Unser Angebot

Nachfolgend sehen Sie weitere Dienstleistungen, die ich Ihnen anbiete.




Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird Ihr Beglaubigungsstempel überall anerkannt?
Ja. Da ich allgemein bestellter und beeidigter Übersetzer bin, wird meine Beglaubigung in allen deutschen Institutionen und, in der Regel, auch in allen deutschen Auslandsvertretungen anerkannt. In seltenen Fällen kann eine sogenannte Apostille (Überbeglaubigung durch das Landgericht) nötig sein (siehe nächste Frage).
Wann brauche ich eine Überbeglaubigung durch das Gericht (Apostille)?
Selten bei deutschen Behörden; meist bei Dokumenten, die für das Ausland bestimmt sind. Diese können Sie bei dem für mich zuständigen Landgericht selbst vornehmen. Jedoch können Sie auch mich damit beauftragen.
Können Sie eine durch einen zugelassenen Übersetzer im Ausland angefertigte Übersetzung überbeglaubigen?
Ja, das geht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Übersetzung hiesigen Standards entspricht.
Muss ein im Ausland ausgestelltes Dokument von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung legalisiert (beglaubigt) sein, um es hier übersetzen zu können?
Nein, aber es wird von den hiesigen Behörden manchmal verlangt.
Wird Ihre beglaubigte Übersetzung von deutschen Auslandsvertretungen akzeptiert?
Ja. Allerdings bedienen sich viele deutsche Auslandsvertretungen sogenannter „Dienstleister“. Dies sind einheimische Büros, die nur einheimische Übersetzer anerkennen. Bitte bei der betreffenden Botschaft/Konsulat nachfragen.
Muss ein deutsches Dokument von einem Notar, vom Bundesverwaltungsamt oder einer Behörde beglaubigt werden, bevor Sie es übersetzen können?
Soll das Dokument übersetzt und anschließend im Ausland vorgelegt werden, kann es sein, dass die entsprechende arabische Vertretung hier eine Beglaubigung des Originaldokuments fordert. Bitte bei dem entsprechenden Konsulat / der Botschaft nachfragen.
Muss ich das Original des Dokuments vorlegen, oder reicht Ihnen eine Kopie als Übersetzungsvorlage?
Es können auch Kopiervorlagen übersetzt werden, allerdings muss dies dann auf der Übersetzung vermerkt werden. Meistens muss die Übersetzung vom Original erfolgen. Dafür muss ich das Original, spätestens bei der Übergabe der Übersetzung, einsehen.
Wird das Original an die Übersetzung angeheftet und gesiegelt oder nur eine Kopie?
Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch heften wir das Original an unsere Übersetzung. Normalerweise machen wir dies jedoch mit einer Kopie.
Soll ich Ihnen das Original per Einschreiben schicken oder reicht „normale“ Post?
Wir empfehlen immer, Originale mit Einschreiben zu verschicken, übernehmen jedoch keine Haftung, falls Sie sich für eine andere Versandart entscheiden. Wir senden Ihnen die Originale, zusammen mit der Übersetzung, immer per Einschreiben zurück.
Können Sie Dokumente auch auszugsweise übersetzen oder nur im Ganzen?
Wir können auch nur Auszüge aus einem Dokument übersetzen, müssen dies jedoch in der Übersetzung vermerken. Im Allgemeinen wünschen aber Adressaten einer Übersetzung die Übertragung des gesamten Dokuments. Bitte sprechen Sie dies in jedem Falle vorher ab.
Sind die Stempel und Vermerke auf der Rückseite des Originals Teil der Vorlage?
Ja, diese gehören immer zum Dokument.
Übersetzen Sie auch in andere Sprachen, außer Deutsch und Arabisch?
Ich bin zwar für Arabisch beeidigt, kann jedoch auch in und von Englisch und Französisch übersetzen. Die Beglaubigung erfolgt dann von Kolleginnen und Kollegen aus unserem Büronetzwerk.
Kann man bei Ihnen Dokumente aus allen arabischen Ländern übersetzen lassen oder gibt es Ausnahmen?
Bei zweisprachig erstellten Dokumenten, bei denen der Inhalt lediglich gespiegelt ist, erfolgt nur die Übersetzung des arabischen Textteils. Müssen Teile aus anderen Sprachen übersetzt werden, wird genauso verfahren wie in der vorangegangenen Frage.
Wird Ihre Beglaubigung nur innerhalb Bayerns anerkannt?
Nein, meine Beeidigung gilt bundesweit.

 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?


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